Urlaub mit Haustier ja oder nein?
Regelmäßig zur Urlaubszeit stellen sich viele Haustierbesitzer die Frage: "Urlaub mit Haustier ja oder nein?" Unabghängig davon, wie man für sich diese Frage beantwortet, wollen Haustiere -insbesondere Hund und Katze - in der Urlaubszeit gut versorgt sein. Dann kann auch der Haustierbesitzer seinen (Oberallgäu) Urlaub genießen!
Hunde bauen naturgemäß meist eine starke Bindung zu Ihrem Herrchen oder Frauchen auf. Eine Trennung von der Vertrauensperson stretzt Sie unter Stress und belastet Herrchen und Haustier oft unnötig. Deshalb empfiehlt es sich regelmäßig, Hunde möglichst mit in den Urlaub zu nehmen. Katzen hingegen sind in dieser Hinsicht unempfindlicher. Allerdings reagieren sie oft sensibel, wenn sie aus ihrer vertrauten Umgebung "herausgerissen" werden. Idealerweise lässt man die eigenwilligen Stubentiger den Urlaub über zuhause in der vertrauten Umgebung bei einem lieben Mneschen, der zumindest regelmäßig nach ihnen schaut und sie füttert. Natürlich ist diese Entscheidung aber auch abhängig vom Gemüt der Katze. Für Vögel und andere Kleintiere ist eine längere Reise häufig sehr belastend und daher nicht empfehlenswert. Da diese Tiere regelmäßig relativ unkomplizert zu betreuen sind, sollten Sie lieber in die Obhut eines lieben Menschen gegeben werden, als dem Stress und den Belastungen einer Reise ausgesetzt zu werden.
 Katzen bleiben während des Urlaubs am besten zuhause in der vertrauten Umgebung.
Sofern Sie einen Urlaub mit Haustier in Betracht ziehen, finden Sie in den folgenden Abschnitten nützliche Hilfestellungen und Tipps für einen stressfreien (Oberallgäu) Urlaub mit Haustier.
Haustier und Reisen mit dem Auto
Regelmäßige Pausen möglichst abseits vielbefahrener Straßen einlegen und Haustiere bei den Pausen nicht unbeaufsichtigt lassen. Tiere stehen auf Reisen potentiell unter Stress! Bei großer Hitze möglichst Staugebiete umfahren. Hunde beispielsweise schwitzen nicht über die Haut sondern gleichen Ihre Temperatur durch Hecheln aus, so dass die Gefahr für einen Hitzshlag viel höher ist. Temperaturen über 40°C sollten Sie einem Haustier nicht länger als 30 Minuten zumuten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihres Haustieres sollten Sie Ihr Haustier auf der Fahrt durch geeignete - möglichst TÜV geprüfte - Maßnahmen sichern. Kleinere Tiere können in speziellen Transportboxen auf sichere Weise transportiert werden. Ein sicher Transport des Haustieres ist auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei Verkehrsunfällen von Bedeutung.
Haustier und Reisen mit der Bahn
 Für Vögel und andere Kleintiere bedeuten Reisen oft eine zu starke Belastung. Kleinere Tiere, die in einer Transportbox oder einem Transportkorp mitgenommen werden, reisen mit der Deutschen Bahn grundsätzlich umsonst. Allerdings sollte das Transportbehältnis eine gängige Größe aufweisen und beispielsweise auf dem Schoß oder unter dem Sitz etc. transportiert werden können. Für größere Tiere zahlt man meist die Hälfte des normalen Ticketpreises. Achtung! Für größere Hunde besteht in Zügen der Deutschen Bahn Maulkorbpflicht. Auch bei längeren Zugreisen sollten Sie in Ihrem und im Interesse des Haustieres Pausen außerhalb des Zuges einplanen.
Haustier und Reisen mit dem Flugzeug
Teilen Sie der Fluggesellschaft am besten schon bei der Buchung mit, dass Sie mit Haustier reisen. Das ermöglicht stressfreie Organsiation der Flugreise. Bei den meisten Fluggesellschaften können kleinere Haustiere bis fünf kg in geeigneten Transportboxen (sog. Kennels) im Passagierraum mitgeführt werden. Größere Hunde müssen meist im Gepäckraum untergebracht werden. Details erfahren Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Es ist sinnvoll, das Haustier bereits einige Tage vor Abflug an die tansportbox zu gewöhnen. Sie können beispielsweise das Tier in der Box füttern und/oder es darin schlafen lassen. Eventuell kann ein empfindliches bzw. nervöses Haustier vor dem Flug mit Hilfe geeigneter Medikamente beruhigt werden. Mit dem Tierarzt absprechen! Auch Tieren kann im Flugzeug schlecht werden. Deshalb unmittelbar vor Reiseantritt möglichst nicht überfüttern.
Haustier und geeignetes Quartier
Um späteren Ärger am Urlaubsort zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon vor Reiseantritt ein geeignetes Quartier zu buchen und das Mitbringen des Haustieres mit dem jeweiligen Vermieter abzusprechen.
Einreisebestimmungen beachten
Um späteren Ärger oder unnötigen Urlaubsstress zu vermeiden, solllten sich die Besitzer von Haustieren echtzeitig mit den Einreisebestimmungen für Tiere für das jeweilige Urlaubsand vertraut machen, die teilweise von Land zu Land unterschiedlich sind. Grundsätzlich ist eine Tollwut-Impfung obligatorisch.
EU–Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU
Seit dem 01. Oktober 2004 ist eine EU-Regelung in Kraft, wonach Besitzer eines Hundes, einer Katze oder eines Frettchen bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU benötigen Sie für Ihr Haustier einen sogenannten EU – Heimtierausweis benötigen . Der EU-Heimtierausweis wird einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt, der von den zuständigen Behörden zur Ausstellung autorisiert ist. Die Kostenberechung für die Ausstellung des EU-Heimtierausweises erfolgt nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Tierärzte und ist daher bundesweit gleich (ca. 80 Euro).Der Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, so dass Ihr Tier durch einen Microchip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 – durch eine Tätowierung identifizierbar sein muss. Ferner enthält der Ausweis Angaben zum Tier und seinem Besitzer sowie diverse tierärztliche Angaben. Der Ausweis muss den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate her sein und muß mindestens 30 Tagen vor Einreise erfolgt sein. Wer innerhalb der EU mit Haustier aber ohne EU-Heimtierausweis reist, muss mit Problemen an der Grenze der EU-Mitgliedsstaaten rechnen. Im Einzelfall können die bis hin zur Quarantänisierung des Tieres reichen.
In Irland, Malta, Schweden und im Vereinigten Königreich gelten derzeit strengere Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und ggf. Zeckenbefall (bis 2009).
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